Ingenieurbüro

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Energieausweis

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Auch bei Nichtwohngebäuden muss für Neubauten und bei Vermietung ein Energieausweis erstellt werden, der in der Regel als sogenannter "Bedarfs"-Ausweis erstellt wird, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch mit deutlich geringerem Aufwand als "Verbrauchs"-Ausweis erstellt werden kann.

Zusätzlich muss bei öffentlich zugänglichen Gebäuden (v.a. Behörden, Schulen, Banken, Kaufhäuser) ein eventuell vorhandener Energieausweis sichtbar aufgehängt werden. 

Im Unterschied zu Wohngebäuden erfolgt bei Nichtwohngebäuden die Berechnung nach DIN 18599, wobei das Gebäude in Nutzungszonen eingeteilt wird. Entsprechend umfangreich sind die notwendigen Berechnungen.
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