Die Erstellung eines Energieausweises ist beim Neubau und der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes gesetzlich vorgeschrieben.
Er ist das Ergebnis einer Berechnung, bei der die Dämmung der "Gebäudehülle" (Außenwände, Fenster, Dach, Decke zum Keller, ...) und die Heizung einbezogen werden.
Der Energieausweis wird für alle Gebäude nach dem gleichen Verfahren berechnet und soll auf diese Weise die Gebäude vom Energieverbrauch her untereinander vergleichbar machen.
Im Energieausweis sind - der Energiekennwert für die Geamtenergieeffizienz des Gebäudes (= End-Energieverbrauch*) pro m2 Wohn-bzw. Nutzfläche) - der Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und - Sanierungsempfehlungen enthalten.
*) Die "End-Energie" ist die Energie, die am Ende der Förderkette (z.B. bei Heizöl von der Gewinnung über den Transport und die Verarbeitung bis zum Verkauf) von Ihnen als Endkunde als Liter Heizöl oder kWh Strom bezahlt werden muss.
Die Vorlage eines Gebäude-Energieausweises ist verpflichtend für alle Hausbesitzer, die ihr Haus neu vermieten oder verkaufen wollen.
Mieter oder Käufer können damit schon bei der Anmietung oder beim Kauf den Energiebedarf und die damit verbundenen Betriebskosten einer Immobilie einschätzen.